Deutschland, 09.08.2007 12:46 Uhr (suth)
"Wenn im
ersten Absatz bereits zwei Tippfehler sind oder gar eindeutige Rechtschreibfehler, macht das natürlich einen
schlechten Eindruck."
- „Schmuddelunterlagen“ – Kaffeeflecken oder Eselsohren auf den Unterlagen, zerknittertes Papier und / oder zerknautschte Plastikmappen
-Urlaubsbildern oder schlechten Automatenbildern statt Passfoto vom Profi-Fotografen
- Unvollständigen Unterlagen – Zeugnis(se) und/oder Lebenslauf fehlen
-Rechtschreibfehlern; mit Tipp-Ex ausgebesserte Stellen
-Losen Blättern, die in kleine Umschläge gepresst werden
-Falschen Bezeichnungen des Unternehmens oder auch des Berufes, für den man sich bewirbt
-Klar erkennbaren „Serienbewerbung“ di an mehrere Firmen gleichzeitig gesendet werden
-Nicht aktualisierten Daten auf dem Lebenslauf (und dem Anschreiben)
-0815-Anschreiben, die von einer Vorlage stur abgeschrieben wurden
-Unterlagen die in den falschen Umschlägen stecken (an ein anderes Unternehmen verschickt werden)
-besonders peinlich wird`s auch, wenn der Empfänger Strafporto bezahlen muss
...Wer möchte schon eine Visitenkarte mit solch gravierenden Fehlern verteilen???