Deutschland, 10.03.2010 15:52 Uhr
Um die Gesellenprüfung zu bestehen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, z.B.muss das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sein.
Mit dieser neuen Ausbildungsordnung wurde eine Grundlage für eine zukunftsweisende Ausbildung gelegt. Alle ausbildungsfähigen Betriebe sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung des Fachkräftebedarfs nachzukommen und Lehrlinge auszubilden. Junge Leute, die nicht nur gerne segeln, sondern sich für die Herstellung von Segeln und technischer Konfektionsware sowie den Service während der Saison und für das Winterlager interessieren, können sich um einen Ausbildungsplatz bewerben.
Die Tätigkeiten sind vielfältig und abwechslungsreich. Die persönliche Begeisterung für den Wassersport ist keine Einstellungsvoraussetzung, doch zusätzliche Motivation. Die Chancen auf einen Arbeitsplatz sind gut, wenn man flexibel ist. Es besteht die Möglichkeit, eine Meisterprüfung abzulegen und sich selbstständig zu machen.
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