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Deutsches und Französisches Recht studieren

Deutschland, 28.07.2010 15:54 Uhr

Das Studium der Rechts­wis­sen­schaften wird in Deutsch­land umgangs­s­prach­lich als Jura-Studium bezeichnet. Einen rechts­wis­sen­schaft­li­chen Studien­gang bietet nahezu jede deut­sche Univer­sität an, die über einen geis­tes­wis­sen­schaft­li­chen Zweig verfügt. In der Bundes­re­pu­blik umfasst das Jura-Studium eine Regel­stu­di­en­zeit von neun Semes­tern und glie­dert sich in das vier Semester dauernde Grund­stu­dium mit anschlie­ßendem Haupt­stu­dium. Gegen­stand des Studiums der Rechts­wis­sen­schaften ist die Ausle­gung, Anwen­dung und Erläu­te­rung juris­ti­scher Texte aus Gegen­wart und Vergan­gen­heit.


Bewerbung für das Jura-Studium
Zur Zeit bieten insgesamt 32 juristische Fakultäten und sechs juristische Fachhochschulen einen Studiengang für Rechtswissenschaften an. Wer ein Studium in diesem Fach beginnen möchte, der kann sich inzwischen direkt bei der jeweiligen Hochschule für einen Studienplatz bewerben. Eine Ausnahme bildet hier jedoch das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort ist noch immer die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) für die Auswahl von Bewerbern zuständig. An vielen Universitäten entscheidet ein so genannter Numerus Clausus über die Aufnahme und den Erhalt eines Studienplatzes. Wer Jura studieren möchte, muss also mit seiner Abiturnote oberhalb eines bestimmten Notendurchschnitts liegen. Über den jeweiligen Numerus Clausus informieren die Universitäten vor Ort.

Französisches Recht studieren
An der Universität des Saarlandes gibt es für Jura-Studenten mit Interesse an Französischem Recht ein ganz spezielles Studienangebot. Das Centre Juridique Franco-Allemand der Saar-Uni bietet die Möglichkeit an, dass Studierende der Rechtswissenschaften Deutsches und Französisches Recht nebeneinander studieren und dadurch zeitgleich zwei Abschlüsse erwerben können. In dem integrierten Studiengang werden die Rechtssysteme beider Länder ausführlich vorgestellt. Dabei wird insbesondere auf die jeweils spezifischen Arbeitsmethoden der Juristen in Deutschland und Frankreich eingegangen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der deutschen und französischen Rechtspraxis herausgestellt. Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind eine grundlegende Voraussetzung, da ein Teil der Lehrveranstaltungen auf Französisch stattfindet.

Dieser internationale Studiengang umfasst insgesamt sechs Semester und wird mit der so genannten „Licence de droit“ abgeschlossen, der französischen Variante des Bachelors. Die ersten beiden Jahre des Studiums absolvieren die Studierenden in Saarbrücken. Dort finden die Lehrveranstaltungen am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) statt. Dieses gehört zur Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Saar-Uni. Das dritte Studienjahr findet an der Uni Metz in Saargemünd statt, mit der die Universität des Saarlands kooperiert. Nach dem dritten Jahr wird dann der Abschluss erworben.

Beim Centre Juridique Franco-Allemand handelt es sich um eine in Europa einzigartige Institution. Innerhalb von Deutschland ist sie das einzige rechtswissenschaftliche Institut, welches sich unter französischer Führung befindet.

Chancen und Möglichkeiten des internationalen Studiengangs
Gegenüber dem herkömmlichen Jura-Studium in Deutschland haben Studierende dieses kombinierten Studienganges in Zeiten der fortwährenden Integration von Europa einige Vorteile. Da sie Kenntnisse über die Rechtssysteme beider Länder besitzen, können Absolventen dieses Studienganges sowohl in Frankreich als auch in Deutschland als Juristen arbeiten. In Deutschland finden sie zudem Arbeit in den juristischen Abteilungen französischer Unternehmen sowie in kulturellen und politischen Einrichtungen. Die französische Botschaft in Berlin ist nur eines von vielen Beispielen möglicher Arbeits- und Einsatzorte.

 

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