Deutschland, 11.07.2008 09:58 Uhr
Bergisch Gladbach. 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse in den kommenden drei Jahren – das ist das Ziel der Bundesregierung mit dem Ausbildungsbonus, der am vergangenen Freitag (4.7.) vom Bundesrat gebilligt wurde. Betriebe erhalten finanzielle Unterstützung, wenn sie Jugendliche einstellen, die schon längere Zeit erfolglos eine Lehrstelle suchen.
„Wir gehen davon aus, dass im Bergischen rund 500 Jugendliche in den nächsten Jahren durch die neue Förderung eine Ausbildung beginnen“, so Anna Artmann, Vize-Chefin der Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach. „Der Ausbildungsbonus ist ein positives Signal für Arbeitgeber, sich für die Jugendlichen einzusetzen.“
1.099 so genannte Altbewerber gab es im Juni in Agenturbezirk Bergisch Gladbach. Sie haben in den Vorjahren die Schule verlassen und aus unterschiedlichsten Gründen bisher keine Ausbildung begonnen. Für einen Teil dieser Altbewerber bietet der Ausbildungsbonus neue Perspektiven:
Wer kann den Ausbildungsbonus bekommen?
Grundsätzlich wird der Bonus bei der Einstellung von Altbewerbern ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss gezahlt. Förderfähig sind zusätzliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ferner wird auch die zusätzliche Ausbildung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen gefördert, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben. Außerdem können Unternehmen in der Regel einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie Auszubildende zusätzlich ausbilden, die Ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben.
Was ist ein „zusätzlicher“ Ausbildungsplatz?
„Zusätzlich“ ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember.
Ab wann wird der Ausbildungsbonus gezahlt?
Das Gesetz mit den Rahmenbedingungen zum Ausbildungsbonus wird voraussichtlich Ende Juli in Kraft treten. Ein Ausbildungsbonus kann somit dann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Wichtig ist, dass Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei der Agentur für Arbeit stellen.
Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?
Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Die erste Hälfte des Ausbildungsbonus wird nach Ablauf der Probezeit und der Rest nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt.
Wer zahlt den Ausbildungsbonus?
Die Kosten für den Ausbildungsbonus werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Weitere Informationen?
Arbeitgeber, die weitergehende Informationen zu den Förderungskonditionen benötigen, sollten sich mit dem Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit in Verbindung setzen.
Er ist unter der speziell für Arbeitgeber eingerichteten Rufnummer:
01801 – 66 44 66
erreichbar.
Der Arbeitgeber-Service ist Ansprechpartner für alle Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze melden und über Ausbildung ihr Team verstärken möchten.
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