Deutschland, 09.08.2007 16:20 Uhr
Bei der Frage, ob ein Deckblatt unbedingt zu den Bewerbungsunterlagen gehört, gehen die Meinungen der Fachleute, die man zu hören und zu lesen bekommt, wieder auseinander. Falls Ihr Geschmack ein Deckblatt vorzieht sollten Sie folgendes beachten.
-Überschrift: z.B. „Bewerbung als.....“
-Ihr Foto
-Ihr Vorname und Nachname
-Ihre Anschrift
-Ihre Telefonnummer
und falls vorhanden auch die Faxnummer und die Email-Adresse
Das Deckblatt soll eine Einladung zum Lesen sein und einen Zusammenhang zur Bewerbung haben (evtl. graphische Elemente) ... oder Sie verzichten lieber darauf!
Ein Deckblatt muss zu den übrigen Bewerbungsunterlagen und zum Beruf bzw. der Branche passen. Sinn und Zweck eines Bewerbungsdeckblatts aus Sicht des Arbeitgebers:
ohne die Mappe erst öffnen zu müssen, kann der Empfänger sofort erkennen, für welche Position Sie sich bewerben. So erleichtern Sie bereits im Personalbüro die richtige Zuordnung.
Aus Sicht des Bewerbers kann ein Deckblatt mehrere Funktionen übernehmen:
1) Es hilft die Bewerbung auffällig zu gestalten um so im Bewerbungsstapel aufzufallen.
2) Es trägt aktiv dazu bei einen positiven ersten Eindruck zu machen!
Wenn ein Deckblatt verwendet wird, kann man das Foto mit Hilfe einer Fototasche auf dem Deckblatt platzieren. Das hat den Vorteil, dass man das Foto jederzeit wieder verwenden kann, was bei einem festgeklebten Foto oftmals schwieriger ist.
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
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