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Deckblatt? Ja oder Nein?

Deutschland, 09.08.2007 16:20 Uhr

Bei der Frage, ob ein Deck­blatt unbe­dingt zu den Bewer­bungs­un­ter­lagen gehört, gehen die Meinungen der Fach­leute, die man zu hören und zu lesen bekommt, wieder ausein­ander. Falls Ihr Geschmack ein Deck­blatt vorzieht sollten Sie folgendes beachten.


Auf das Deckblatt gehören:

-Überschrift: z.B. „Bewerbung als.....“
-Ihr Foto
-Ihr Vorname und Nachname
-Ihre Anschrift
-Ihre Telefonnummer

und falls vorhanden auch die Faxnummer und die Email-Adresse

Das Deckblatt soll eine Einladung zum Lesen sein und einen Zusammenhang zur Bewerbung haben (evtl. graphische Elemente) ... oder Sie verzichten lieber darauf!

Ein Deckblatt muss zu den übrigen Bewerbungsunterlagen und zum Beruf bzw. der Branche passen. Sinn und Zweck eines Bewerbungsdeckblatts aus Sicht des Arbeitgebers:
ohne die Mappe erst öffnen zu müssen, kann der Empfänger sofort erkennen, für welche Position Sie sich bewerben. So erleichtern Sie bereits im Personalbüro die richtige Zuordnung.

Aus Sicht des Bewerbers kann ein Deckblatt mehrere Funktionen übernehmen:

1) Es hilft die Bewerbung auffällig zu gestalten um so im Bewerbungsstapel aufzufallen.

2) Es trägt aktiv dazu bei einen positiven ersten Eindruck zu machen!

Wenn ein Deckblatt verwendet wird, kann man das Foto mit Hilfe einer Fototasche auf dem Deckblatt platzieren. Das hat den Vorteil, dass man das Foto jederzeit wieder verwenden kann, was bei einem festgeklebten Foto oftmals schwieriger ist.

 

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