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EU-Kommission: Zugang zur Pflegeausbildung erst nach 12 Schuljahren ermöglichen

Deutschland, 13.01.2012 10:50 Uhr

Berlin (ots) - Die Euro­päi­sche Kommis­sion hat zur Jahres­wende dem EU-Parla­ment die in Deutsch­land höchst umstrit­tene Ände­rung der Berufsan­er­ken­nungs­richt­linie unter­breitet. Diese enthält neben der Herauf­set­zung der für die Kran­ken­pfle­ge­aus­bil­dung erfor­der­li­chen Schul­bil­dung auf zwölf Jahre auch eine Viel­zahl an weiteren Ände­rungen des euro­päi­schen Berufsan­er­ken­nungs­rechts, die Bedeu­tung für die Aner­ken­nung euro­päi­scher Berufs­ab­schlüsse haben.


Erneuerung der Berufsanerkennungsrichtlinie - bpa warnt vor Verschärfung des Fachkräftemangels
Die EU-Kommission begründet die Erneuerung der Richtlinie mit dem Mangel an Arbeitskräften. Dieser werde in Zukunft nicht nur fortbestehen, sondern voraussichtlich sogar ansteigen, insbesondere im Gesundheitswesen.

"Damit wird unsere Ansicht des bereits existierenden Pflegekräftemangels nun selbst von Seiten der EU bestätigt", sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). "Umso unverständlicher ist es, dass mit dieser Richtlinie der Zugang zur Pflegeausbildung deutlich erschwert werden soll."

Der bpa und die Pflegeeinrichtungen befürchten, dass sich damit der Fachkräftemangel noch erheblich verschärfen wird. Diese Kritik wird von der deutschen Politik geteilt. Darüber hinaus würde die vorgelegte Richtlinie diverse Regelungen des erst zum April 2012 in Kraft tretenden Anerkennungsgesetzes in Deutschland in Frage stellen.

Eine Erhöhung der schulischen Voraussetzungen für die Krankenpflege würde in Deutschland aufgrund der geplanten Zusammenlegung der Alten- und Krankenpflege bedeuten, Altenpfleger kann nur werden, wer Abitur hat oder zwölf Jahre Schulbildung. Der bereits bestehende Fachkräftemangel würde deutlich verstärkt und das bei erheblich steigenden Zahlen pflegebedürftiger Menschen.

Die Richtlinie liegt nun dem EU-Parlament vor, das weitere Verfahren ist in Gang gesetzt. Die geänderte Richtlinie soll noch 2012 beschlossen werden. Es gilt jetzt zu handeln, um dem bereits bestehenden Fachkräftemangel nicht weiter Vorschub zu leisten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.

Quelle: presseportal.de

 

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