Deutschland, 17.10.2011 14:42 Uhr
Wenn man sich auf eine Ausbildungsstelle bewirbt, ist man beim Unternehmen ohne Zweifel zunächst mal der Bittsteller. Schließlich bewirbt man sich ja und der Arbeitgeber entscheidet, ob er den Kandidaten für geeignet befindet oder nicht. Dennoch sollte man sich nicht beirren lassen, wenn es um Konditionen und Arbeitsbedingungen geht, denn gewissermaßen muss auch das Unternehmen um einen qualifizierten Kandidaten werben.
Was bietet der Betrieb?
Allzu oft sind gerade junge Bewerber zu schüchtern, um beim Bewerbungsgespräch auf die Dinge einzugehen, die den Arbeitsplatz für sie näher beschreiben. Es wird davon ausgegangen, dass schon alles seine Richtigkeit habe und die Arbeitsbedingungen, die sie dann vorfinden, werden als "normal" hingenommen. Doch das sind sie nicht immer. Wenn ein Azubi in der Bank kein eigenes Büro hat, sondern nur Trennwände einen eigenen Bereich definieren, ist das sicher kein Grund Alarm zu schlagen. Doch wenn er nur mit am Schreibtisch eines anderen Mitarbeiters sitzen soll und die meiste Zeit für Botengänge quer durch das Bankgebäude geschickt wird, um die Verlegenheit, keinen ordentlichen Arbeitsplatz bereitstellen zu können, zu verbergen, dann ist das für den Auszubildenden schon ein Grund zur Sorge. Auch veraltete Arbeitsmittel, seien es Werkzeuge oder Hardware, sollten sich die Azubis nicht bieten lassen.
Drum prüfe, wer sich bindet...
Falsche Bescheidenheit beim Vorstellungsgespräch ist daher unangebracht. Es sollte für einen Arbeitgeber eigentlich sogar ein gutes Zeichen sein, wenn der Kandidat genau nachfragt, sich die Büro- oder Betriebsräume zeigen lassen will und sich die Arbeitsrahmenbedingungen genau anschauen möchte, bevor er seine Unterschrift unter einen langfristigen Ausbildungsvertrag setzt. Natürlich sollte man nicht mit einer zu hohen Anspruchshaltung auftreten, aber ein paar Fragen zu den Konditionen und Umständen des Arbeitsverhältnisses werden durchaus gern gesehen. So weiß der Arbeitgeber, dass der Bewerber weiß, was er will. Und wer seine Fragen höflich und bescheiden vorträgt, wird damit auch nicht anecken. Es ist immens wichtig, vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu klären, wie die zukünftige Arbeitsstelle aussieht, denn hat der Ausbildungsvertrag erst einmal begonnen, kann es viel Ärger für beide Seiten bedeuten, wenn sich erst dann über Unzureichendes beschwert werden würde. Zwar gibt es immer Unterstützung von Ansprechpartnern der IHK oder HWK, doch ein bisschen bleibt immer haften - sowohl am Azubi als auch am Ausbildungsbetrieb.
Wer böse Überraschungen vermeiden will, der sollte sich also nicht in falscher Bescheidenheit, sondern in Aufgeschlossenheit üben, ruhig auch zweimal nachfragen und seinen zukünftigen Ausbilder freundlich um Hilfe fragen, wenn es darum geht, Unklarheiten zu beseitigen. Dann kann man unbesorgt an den ersten Arbeitstag denken und sich auf eine lehrreiche Lehrzeit freuen.
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