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Kindergeld für Schulabgänger

Deutschland, 21.07.2010 15:34 Uhr

Hoch­sau­er­land. Auch in diesem Jahr werden viele Kinder ihre Schul­aus­bil­dung beenden und eine Berufs­aus­bil­dung oder ein Studium beginnen. Mit diesem neuen Lebens­ab­schnitt können sich auch Ände­rungen beim Kinder­geldan­spruch ergeben.


Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate ein Studium, eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr beziehungsweise einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst oder eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen. Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn in den vier Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden.

Familienkasse benötigt Mitteilung

Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbil-dungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass in allen Fällen die Einkommensgrenze von 8.004 Euro für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Von den zu berücksichtigenden Einkünften und Bezügen wird insbesondere der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro und gegebenenfalls eine Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.

Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der Servicenummer 0 18 01/54 63 37 (01801 - KINDER) telefonisch angefordert werden. (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).

 

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