Deutschland, 09.08.2007 16:40 Uhr
Nach dem Lebenslauf heften Sie Ihr letztes Schulzeugnis in die Mappe - immer nur in Form einer Kopie, denn das Original dürfen Sie nicht aus der Hand geben.
Nur Behörden verlangten in der Regel eine beglaubigte Kopie. Doch der Trend zeigt, dass nun fast überall beglaubigte Kopien vorgelegt werden müssen. Erkundigen Sie sich im Voraus ob der Arbeitgeber eine beglaubigte Zeugniskopie verlangt.
Diese Beglaubigung wird Ihnen bei der Stadt im jeweiligen Rathaus ausgestellt.
Auch für Kopien sollten Sie weißes gutes Papier verwenden und sehr auf die Kopierqualität achten - schwarze Streifen oder Flecken vermeiden.
In folgenden Fällen sollten Sie nicht nur das letzte, sondern auch die beiden letzten Zeugnisse beilegen:
- Wenn es in der Anzeige ausdrücklich verlangt wird
- Wenn Ihre Noten im vorletzten Zeugnis besser waren als im letzten
- Wenn nur im vorletzten Zeugnis ein berufswichtiges Schulfach mit einer guten Note enthalten ist und Sie dieses Fach im neuen Schuljahr nicht mehr belegen
Das neueste Zeugnis heften Sie dann vor dem älteren ein.
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
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