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"EUROPAASSISTENT"

Zusätzlich Qualifikation für Azubis im Handwerk

Deutschland, 27.01.2010 16:51 Uhr

Hoch­sau­er­land. In Skan­di­na­vien will Jonas sein Betrieb­sprak­tikum absol­vieren. Julian zieht es viel­leicht nach Spanien. Die Voraus­set­zungen dafür legen beide, indem sie sich neben ihrer Ausbil­dung zum „Euro­paas­sis­tenten im Hand­werk“ fort­bilden. Am Berufs­bil­dungs­zen­trum der Hand­werks­kammer Südwest­falen (bbz) in Arns­berg infor­mierten sich Betriebs­in­haber, Auszu­bil­dende und Eltern über die neue Quali­fi­ka­tion.


Wenn Europa zusammenwächst, eröffnen sich dem Handwerk in Deutschland Chancen und neue Märkte. Damit Meister und Mitarbeiter zukünftig Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder Betrieben im Ausland gestalten können, entwickelte der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) als Dachverband aller Kammern in NRW die Fortbildung zum/zur Europaassistent/in. Teilnehmen können Jugendliche mit Fachhochschulreife und leistungsstarke Auszubildende mit Fachoberschulreife, sofern ihr Berufskolleg das Vorhaben positiv beurteilt.
Künftig gibt es den „Europaassistenten im Handwerk“ auch in Südwestfalen, am Berufskolleg in Meschede. Der Lehrgang steht Auszubildenden aller Berufskollegs offen. Der erste Kurs startet am 3. Februar. Die Teilnehmer erhalten über zwei Jahre alle zwei Wochen mittwochs von 18 bis 21.15 Uhr zusätzlichen Unterricht, insgesamt 240 Unterrichtsstunden. Je 80 Stunden fremdsprachliche Kommunikation und europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht werden erteilt, je 40 Stunden Europa- und Länderkunde sowie interkulturelle Kompetenzen. „Die Sprache ist Englisch“, erläuterte der Leiter des Bildungsgangs am Berufskolleg Meschede, Studiendirektor Elmar Stappert, das Konzept. „Wir werden fremdsprachliche Kommunikation mit Länderkunde sowie den interkulturellen Kompetenzen verknüpfen.“

Die Fortbildung endet mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer Südwestfalen. In der Regel wird die Prüfung ein halbes Jahr vor Ausbildungsende abgelegt. Sie gilt jedoch erst nach bestandener Gesellenprüfung. Zur Fortbildung gehört ein mindestens dreiwöchiges Praktikum in einem Betrieb im Ausland. „Dafür sollten die Auszubildenden keinen Urlaub nehmen müssen“, betonte Daniela Bruchsteiner, Mobilitätsberaterin beim WHKT. Eine Freistellung sei gerechtfertigt, denn: „Den Unterricht besuchen die Jugendlichen in ihrer Freizeit. Auch das Praktikum ist kein Urlaub.“ Sieht sich der Betrieb außer Stande, den Jugendlichen für drei Wochen freizustellen, empfehle sich das Modell: eine Woche schulfrei, eine Woche arbeitsfrei, eine Woche Urlaub.
Einen Förderzuschuss für das Praktikum, je nach Gastland, erhalten die Auszubildenden über das EU-Austauschprogramm Leonardo da Vinci. Bei allen Fragen zum Betriebspraktikum im Ausland hilft die Initiative „Let’s go“. Auszubildende, Institutionen und Betriebsinhaber finden auf den Internetseiten www.letsgo-azubi.de, www.letsgo-handwerk.de und www.letsgo-netz.de Informationen und Ansprechpartner. Hier stehen auch Antragsformulare zum Download bereit.
Einige Plätze sind noch zu vergeben. Interessierte berät bei der Handwerkskammer Rainer Koßmann, Telefon 0 29 31 / 87 71 18, E-Mail rainer.kossmann@hwk-suedwestfalen.de.

 

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